Jan Middrup
Immobilienbewertung
von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Wertermittlung
für bebaute und unbebaute Grundstücke
im Ruhrgebiet (Essen, Mülheim a.d.Ruhr, Gelsenkirchen, Duisburg, Oberhausen, Bochum, Bottrop, Herne, Kreis Recklinghausen)
im Raum Düsseldorf (Düsseldorf, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis-Neuss)
im Münsterland (Münster, Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf)
Das Sachverständigenbüro „Jan Middrup Immobilienbewertung“ bietet folgende Leistungen für folgende Bewertungsobjekte und Auftraggeber an:
Folgende Leistungen:
- Verkehrswertgutachten
- Gutachten in Erbschaftsangelegenheiten
- Gutachten in Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidungen
- Gutachten aus steuerlichen Anlässen
- – zum Nachweis des geringeren Wertes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- – zum Nachweis des geringeren Wertes für Zwecke der Grundsteuer
- – sowie der Grunderwerbsteuer
- Gutachten in betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten
- Gutachten im Rahmen von Zwangsversteigerungen, der Zwangs- oder Insolvenzverwaltung
- Beleihungswertgutachten
- Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten
- Kurzbewertungen [keine Verkehrswertermittlung, sondern eine grobe Werteinschätzung]
- Sonstige Leistungen
- – Bewertung von grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen (z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch etc.) als Entscheidungsgrundlage für evtl. Vertragsvorhaben
- – Plausibilitätsprüfung bestehender Gutachten
- – Flächenermittlungen (Wohnflächen, Gewerbeflächen)
- – Aufteilungspläne: Erstellung von Planunterlagen für Teilungserklärungen zur Beantragung von Abgeschlossenheitsbescheinigung
- – Kauf- und Verkaufsberatung
- – Unterstützung bei Projektentwicklungen und Investitionsvorhaben
(Investitionsorientierte Wertermittlung)
Bewertungsobjekte:
- Unbebaute Grundstücke
- Bebaute Grundstücke
- Wohnimmobilien
- – Ein- und Zweifamilienwohnhäuser
- – Reihenhäuser und Doppelhaushälften
- – Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
- – Wohnungs- und Teileigentum
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke
- Denkmalobjekte
- Gewerbeimmobilien
- – Büro- und Verwaltungsgebäude
- – Handelsimmobilien
- – Betreiberimmobilien
- – Managementimmobilien
- – Portfoliobewertungen von Immobilien
- – Landwirtschaftliche Immobilen
- Kirchliche Immobilen
- Alten- und Pflegeheime
- Kindergärten, Kindertagesstätten
Auftraggeber:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gerichte
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Kreditinstitute
- Immobiliengesellschaften
- Hausverwaltungen
- Gesetzliche Betreuer
- Öffentliche Verwaltung
- unterschiedliche Investoren und Bestandshalter
- …
Warum ein Sachverständiger, der öffentlich bestellt und vereidigt ist?
Die Bestellung und Vereidigung erfolgt durch eine öffentlich-rechtliche Bestellungskörperschaft (Architekten-, Handwerks-, Industrie- und Handels-, Ingenieur- oder Landwirtschaftskammern). Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist eine hochangesehene Qualifikation in Deutschland, die einem Gutachter in einem spezifischen Fachgebiet verliehen wird. Um diese Qualifikation zu erhalten, muss der Gutachter eine langjährige Berufserfahrung und in einem mehrstufigen und aufwendigem Prüfungsverfahren seine weit überdurchschnittlichen Kenntnisse und persönliche Eignung nachweisen.
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist gesetzlich nicht geschützt. Jeder kann sich aufgrund eines besonderen Sachverstands in einem bestimmten Gebiet als „freier Sachverständiger“ oder „freier Gutachter“ bezeichnen, muss in diesem Fall keine spezifische Qualifizierung nachweisen.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die öffentliche Bestellung und Vereidigung eingeführt. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung stellt eine vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung herausragend qualifizierter und integrer Sachverständiger auf dem jeweiligen Fachgebiet dar. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unterliegen einem umfangreichen Pflichtenkatalog, so dass die für die Auftraggeber und Gerichte zu erstellenden Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft, nachvollziehbar und nachprüfbar sind.
Aufgrund des hohen Qualifikationsnachweises und der nachzukommenden Fortbildungspflichten werden öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige daher bevorzugt von Gerichten beauftragt. Zudem werden ihre Gutachten von Behörden und Finanzämtern akzeptiert und genießen eine erhöhte Glaubwürdigkeit.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bieten mit ihren Leistungen dem Auftraggeber eines Gutachtens eine qualitätsvolle Basis für unternehmerische, gerichtliche sowie private Entscheidungen.